DJV-Aktion in Recklinghausen: Querlegen gegen die Schließung der WAZ-Vest. Foto: Karlheinz Stannies |
Es geht um 25 bis 75 Prozent eines durchschnittlichen Jahresverdienstes. Wer dieses (bis Ende Juli befristete) Angebot annimmt, verzichtet allerdings auf alle Rechte (z.B. Statusklagen). Der DJV rät: Mitglieder sollten sich vorher von der Gewerkschaft beraten lassen, Nichtmitglieder einen Rechtsanwalt befragen.
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