Der noble Herr Vize-Präsident der Zeitungsverleger in NRW hatte die mit dem BDZV auch für seinen Verband ausgehandelten gemeinsamen Vergütungsregeln frechweg missmachtet - und einfach weniger bezahlt. Schlechtes Vorbild, könnte man sagen. Allerdings machten es leider ohnehin viele, viele Verleger ebenso.
Hach, was haben die Verleger ihre Blockade-Haltung bei den Vergütungsregeln genossen. (Karikatur: Karlheinz Stannies) |
In einer perfekten Welt hätte "Freemann" weniger Probleme, sich beim Auftraggeber durchzusetzen |
Sie wähnten sich also ziemlich sicher, die Honorar-Missachter. Aber: Hier und da klagte dann doch ein Freier Journalist. Der Landesverband NRW des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV NRW) gab nicht nur Rechtsschutz, sondern im Bedarfsfall auch Kredite - zum Überleben während der Klage-Zeit. Mehrere Verlage wurden bereits zu Nachzahlungen verdonnert.
Gleichzeitig versuchten der DJV und andere, die Politik dazu zu bringen, ein Verbandsklagerecht einzuführen, damit sich nicht jeder Freie einzeln wehren muss. Jetzt liefert der Gesetzgeber - und was tun die Verleger? Der BDZV kündigte die Vergütungsregeln. "Ein Affront gegen die Freien", schimpfte DJV-Chef Frank Überall, siehe hier.