Samstag, 8. März 2014

Aus dem Qual-der-Wahl-Nähkörbchen

In der kommenden Woche, rund um den 13. März, sind in vielen Medienhäusern Betriebsratswahlen. Siehe auch hier. Bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht wählen - damit die Mitarbeitervertretung großen Rückhalt erhält. Und unterstützt die Kandidatinnen und Kandidaten vom DJV.

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„Ausgerechnet der“, fauchte Manni und knallte den Kaffeebecher auf den Tisch. „Der hat doch bisher immer nur über ,diese Faulpelze und Abseiler' gemeckert.“ Gemeint war wohl Peter. „Und jetzt will er selbst für den Betriebsrat kandidieren.“ Wir schnappten empört nach Luft. „Vielleicht hat er spitzgekriegt, dass Betriebsräte Kündigungsschutz haben“, kicherte Gudrun. „Der geht als U-Boot in den Betriebsrat“, vermutete Paul wieder mal Verschwörungen.
Was denn, Herr Apotheker, nur ein einziges Mittel - gegen Arbeitgeber-
Willkür, Sozialabbau, Arbeitsplatz-Abbau, Folgen der Technik ... ?
Karikatur: Karlheinz Stannies

Aber wen wählen wir denn nun in den Betriebsrat? Ist ja wichtig, das Gremium. Wir brüteten über der Kandidatenliste. Fritz – vielleicht, der macht immerhin das Maul auf, meist ungefragt. Detlev – nein, lieber nicht, der lässt sich schon vom Redaktionsleiter leicht einwickeln. Harry – stets das Gesetz unterm Arm, also lieber nicht. Klaus – ja, sucht immer nach konstruktiven Lösungen. Jörg – auch, der kümmert sich gern um die Probleme der Kollegen.

Gar nicht so einfach, die richtigen Leute für den Betriebsrat zu finden. Schließlich sollen sie im Notfall die Kastanien aus dem Feuer holen. Das heitere Betriebsraten ging weiter. Bis Manni sagte: „Ich wähle Barbara.“ Wir schauten uns an: Und wieso? „Ach, die lächelt mich immer so nett an.“

Knallharte Wahrheiten aus dem Wahlvolk-Nähkörbchen, hier verraten, aber nur Euch. Also pssst.

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Nachtrag, aus der aktuellen Pressemitteilung des DJV:
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte die Bedeutung von Betriebsräten: „Wer von einem starken Betriebsrat vertreten wird, hat gegenüber dem Arbeitgeber die besseren Argumente auf seiner Seite.“ Er appellierte: „Gehen Sie wählen. Nehmen Sie diese Verantwortung wahr – im eigenen Interesse und im Interesse der Kollegen.“ Der Betriebsrat kann Arbeitnehmerfragen von der Arbeitszeit bis hin zur Kündigung mitbestimmen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmervertretung
über wichtige Vorgänge im Betrieb informieren. Der Betriebsrat kann außerdem bei personellen und sozialen Angelegenheiten mitbestimmen, etwa wenn es um die Festlegung der Arbeitszeiten und die Urlaubsplanung geht. Darüber hinaus hat der Betriebsrat ein Beratungs-, Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb, überwacht die korrekte Anwendung von Tarifverträgen und hat ein Vorschlagsrecht, wenn die Sicherung und Förderung von Arbeitsplätzen im Betrieb auf der Agenda steht. Auch wenn es um die Auslagerung von Arbeit geht, kann der
Betriebsrat Alternativen entwickeln und bei Betriebsänderungen einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen fordern und aushandeln. Bei Kündigungen muss der Betriebsrat beteiligt werden.